Schenkungsteuer: Zahlung eines Ehegatten auf das Oder-Konto als Zuwendung
Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto der Eheleute kann zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen.
Ein Ehepaar hatte ein gemeinsames Oder-Konto, auf das nur der Ehemann Einzahlungen in erheblichem Umfang leistete. Das Finanzamt besteuerte die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkungen des Ehemannes an die Ehefrau. Hiergegen wehrte sie sich ohne Erfolg. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit Urteil vom 23.11.2011 (Az. II R 33/10), dass die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen kann. Das Finanzamt muss hierfür lediglich anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 18.04.2012 |